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Nach Öffnung der Grenzen im Jahre 1990 hat sich Ungarn auch bemüht, den Bereich des Strafrechtes an Westeuropa (insbesondere Österreich und Deutschland) anzulehnen. Auch in Ungarn existiert ein „ Strafgesetzbuch“. Viele der Regelungen entsprechen modernen Standards. Allerdings gibt es auch noch Bereiche, die bei weitem noch nicht durchgreifend geregelt sind.

Insbesondere Ausländer, die mit dem Gesetz in Konflikt kommen, erleben oftmals Überraschungen. So wie es einen „Ausländer-Bonus“ zu geben scheint (insbesondere bei langwierigen Verfahren), so gibt es auch einen „Ausländer-Malus“ mit zum Teil drastischen Strafen bei relativ unbedeutenden Vergehen.

Geregelt ist aber, dass jedem Ausländer ein Dolmetscher zur Verfügung stehen muss – und zwar nicht erst bei einer Hauptverhandlung, sondern bereits mit der ersten Vernehmung. Aufmerksamkeit ist geboten, wenn Pflichtverteidiger bestellt werden bzw. werden sollen. Diese Pflichtverteidiger werden vom Staat vergütet – allerdings nur in einem eingeschränkten Maße. Das ein solcher Pflichtverteidiger von einem Mandat nicht besonders begeistert ist, das viel Arbeit und wenig Geld bringt, bedarf keiner besonderen Erläuterung.

 

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