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Nach Öffnung der Grenzen im Jahre 1990 hat sich Ungarn bemüht, den Bereich des Zivilrechtes an Westeuropa (insbesondere Österreich und Deutschland) anzulehnen. Auch in Ungarn existiert ein „Bürgerliches Gesetzbuch“. Viele der Regelungen entsprechen modernen Standards. Allerdings gibt es auch noch Bereiche, die bei weitem noch nicht durchgreifend geregelt sind.

Gestritten wird in Ungarn vor Amts- und Komitatsgerichte, den im Jahre 2004 eingeführten „Tafelgerichten“ und den Gerichtshöfen. Anwaltszwang besteht nur vor den Tafelgerichten bzw. den Gerichtshöfen.

Es muss aber davor gewarnt werden, einen Rechtstreit ohne fach- und sachkundige Hilfe anzugehen. Insbesondere nach dem Beitritt zur EU sind eine Vielzahl von Änderungen eingeführt worden bzw. mussten eingeführt werden. Ein Überblick ist nur schwer möglich.

Bedingt durch das sozialistische System der Vergangenheit kann schon die Suche nach einem geeigneten Anwalt abenteuerlich werden. Wer wollte damals schon mit dem Staat streiten ...?

Eine Besonderheit ungarischen Zivilrechtes ist der mehr oder weniger ungeregelte Bereich der Anwaltskosten. Anwaltshonorare können frei vereinbart werden. Allerdings bedeutet das noch lange nicht, dass man im Falle eines Sieges vor Gericht, diese Kosten von der unterlegenen Partei auch erstattet bekommt.

Fragen Sie also Ihren Anwalt vor Erteilung eines Mandates nach den anfallenden Kosten. Das erspart unangenehme Überraschungen.

 

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