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In Ungarn gibt es Gesetze für Immobilien, Kaufverträge, Rechtsanwälte und vieles mehr. Wenn wir die Paragraphen einmal „weg lassen“, dann bleibt (fast) nur noch übrig:

Die „schlechte Nachricht“ zuerst:

Wenn Sie nicht zufällig seit mindestens drei Jahren in Ungarn als Landwirt tätig sind, dann können Sie keine Immobilie kaufen die größer als 10.000 qm ist und die auch nur entfernt mit „Landwirtschaft“ zu tun hat. Darunter fallen Wiesen, Felder, Wälder, Weinberge etc. etc.


Dann die „gute Nachricht“:

Alles andere können Sie mit größter Wahrscheinlichkeit ohne Einschränkungen kaufen (z.B. Wohnhäuser, Ferienhäuser, Hotels, Pensionen, Baugrundstücke, Wohnungen etc., etc.)


Wie geht´s?

Grundsätzlich ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Obwohl man diesen Vertrag auch selbst schreiben könnte, empfiehlt sich natürlich die Einschaltung eines Anwaltes (Anwälte fertigen in Ungarn ca. 80% aller Immobilienkaufverträge – Notare lediglich ca. 20%).

Im Vertrag werden die Details des Kaufes festgehalten. Nach Unterzeichnung des Vertrages wird dieser durch den Anwalt/Notar beim Grundbuchamt zur Eintragung des Eigentums für den Käufer eingereicht.

Sobald dann der Kaufpreis vollständig bezahlt ist und dem Grundbuchamt ein entsprechender Nachweis vorgelegt wird, erfolgt die Umschreibung der Immobilie auf den Käufer.

Ein paar Wochen später kommt dann die Rechnung des ungarischen Staates für die Grunderwerbsteuer (in der Regel 4% des Kaufpreises)


Worauf man achten sollte:

Spätestens bei Unterzeichnung des Kaufvertrages muss ein aktueller Grundbuchauszug vorliegen, man weiß ja nie ...

Und genauso so selbstverständlich hat eine schriftliche (!) Übersetzung des Kaufvertrages in Ihrer Muttersprache auf dem Tisch zu liegen (dazu raten wir selbst für den Fall, dass Sie fließend Ungarisch sprechen)

Und auch wenn es „etwas teurer“ ist: ein gut (!) deutsch sprechender Anwalt ist immer billiger und besser, als es der beste Dolmetscher jemals sein kann, denn der Dolmetscher haftet letztendlich für nichts!